Datenschutz gilt für viele Unternehmen mittlerweile als eines der zentralen Themen. Angesichts sich ständig verändernder Anforderungen, komplexer rechtlicher Zusammenhänge und hoher Strafen bei der Missachtung von Vorgaben sind Unternehmen gut beraten, einen erfahrenen Fachmann einzubinden.
Für viele Unternehmen ist zudem die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend. Dies betrifft etwa alle Unternehmen, in denen zwanzig oder mehr Mitarbeiter regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Als Experte für Datenschutz und TÜV-zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) in Nürnberg & bundesweit kümmere ich mich um die Funktion als Ansprechstelle hinaus gerne vollumfänglich um die Einhaltung aller rechtlicher Vorgaben – von der Konzeption bis zur Umsetzung. Dies ist verbunden mit einer engmaschigen Betreuung, bei der Neuentwicklungen in Ihrem Unternehmen oder der Rechtsprechung direkt in das Datenschutzkonzept integriert werden.
Für Ihr Unternehmen bieten sich dadurch unter anderem folgende Vorteile:
Als TÜV-zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV), Fachanwalt für IT-Recht und Rechtsanwalt für Datenschutzrecht kann ich Sie im Datenschutz vollumfänglich beraten und vertreten sowie die Vorgaben aller für Sie geltenden gesetzlichen Anforderungen wie durch die DSGVO, das BDSG oder branchen- oder berufsspezifischer Standards korrekt identifizieren und umsetzen.
Da ich sowohl die rechtlichen als auch die technischen Facetten dieses komplexen Rechtsgebiets bestens kenne, finde ich Lösungen für jedes Unternehmen, auch bei komplexen Datenflüssen oder der Einbindung nötiger Tools.
Als externer Datenschutzbeauftragter agiere ich als Ansprechstelle für alle datenschutzbezogenen Anfragen sowohl von Kunden, Verbrauchern als auch Aufsichtsbehörden. Dadurch kann ich Ihnen viele interne Ressourcen bei der Bewältigung dieser Anfragen einsparen.
Ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen verpflichtend, was insbesondere bei größeren Unternehmen regelmäßig der Fall ist, so erfüllen Sie diese gesetzliche Verpflichtung durch meine Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter. Diese Lösung ist für Sie meistens deutlich attraktiver als die Bestellung eines Mitarbeiters, da letztere schwer planbare Kosten und potenziellen Ärger aufgrund des damit verbunden Sonderkündigungsschutzes nach sich ziehen kann.
Ich analysiere den jetzigen Stand Ihres Datenschutzes und erarbeite auf dieser Grundlage ein komplett auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Datenschutzkonzept, das alle rechtlichen Vorgaben bestmöglich umsetzt. Dabei unterstütze Sie auch bei der konkreten technischen Umsetzung.
Das Ziel ist dabei stets die Herstellung von Rechtssicherheit und Compliance.
Die Erfahrung zeigt, dass die Schulung von Mitarbeitern ein wichtiger Bestandteil eines holistischen Datenschutzkonzepts ist. Häufig treten Datenschutzverstöße als Folge von Missverständnissen bezüglich rechtlicher Anforderungen auf, oder weil Mitarbeiter nicht ausreichend für die Wichtigkeit des Themas sensibilisiert sind.
Ich sorge dafür, dass alle Ihre Mitarbeiter das nötige Wissen erhalten, um Datenschutzverstöße so gut wie möglich zu vermeiden.
Das Thema Datenschutz ist im Internet und auf Firmen-Homepages spätestens seit der DSGVO deutlich sensibler geworden. Da sich Mängel im Datenschutzkonzept hier bei näherer Betrachtung von außen meist schnell finden lassen, droht von dieser Seite schnell Ungemach, etwa durch Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbraucherzentralen.
Ich sorge dafür, dass Ihr gesamtes Website-Tracking inkl. Cookie-Banner und Ihre Datenschutzerklärungen alle rechtlichen Vorgaben bestmöglich erfüllen, ohne Ihre Datenquantität und -qualität einzuschränken.
Kommt es zu einem Datenschutzverstoß, ist eine möglichst schnelle Reaktion gefragt. Durch schnelles und beherztes Handeln können Sie alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllen und den Schaden für die Betroffenen und Ihr Unternehmen so klein wie möglich halten.
Ich unterstütze Sie bei allen Schritten und stehe Ihnen auch kurzfristig bei der Bewältigung einer solchen Krise zur Seite. Außerdem helfe ich Ihnen dabei, die Gründe für den Verstoß zu analysieren und dafür zu sorgen, dass weitere Verstöße in der Zukunft vermieden werden.
Die DSGVO schreibt vor, wann ein Datenschutzbeauftragter für Unternehmen verpflichtend ist. Einigen Unternehmen ist dies nicht bewusst oder sie gehen fälschlicherweise davon aus, dass eine solche Pflicht für Sie nicht zutrifft.
Trifft mindestens eine der folgenden Bedingungen für Ihr Unternehmen zu, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind:
Ich berate Sie gerne dahingehend, ob in Ihrem individuellen Fall eine Verpflichtung zur Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten vorliegt.
Unabhängig von dieser Pflicht gelten für Sie und Ihr Unternehmen jedoch immer die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO, des BDSG und ggf. weitere, für Ihre Branche bzw. Ihren Beruf gültigen Vorgaben.
Egal, ob die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Sie verpflichtend ist, oder Sie dies freiwillig tun möchten: Die Einbindung eines Dienstleisters als externer Datenschutzbeauftragter hat für Unternehmen in den meisten Fällen gewichtige Vorteile gegenüber der Bestellung eines Mitarbeiters:
Datenschutz ist hochkomplex. Einige Unterbereiche spielen dabei für viele Unternehmen heutzutage eine besonders große Rolle. Als langjähriger Datenschutzexperte kann ich Sie zu allen Themen bestmöglich beraten. Dazu gehören unter anderem:
Sie möchten das Thema Datenschutz einem erfahrenen Experten in die Hände geben oder direkt einen externen Datenschutzbeauftragten in Ihr Unternehmen einbinden? Dann lernen Sie mich gerne unverbindlich kennen. Im gemeinsamen Gespräch können wir die Möglichkeiten und Chancen einer Zusammenarbeit erörtern. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
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